Phy­sio­the­ra­pie und Kran­ken­gym­nas­tik Susan­ne Löff­ler in Wies­ba­den

Herz­lich Will­kom­men auf unse­rer Web­site!

Unse­re modern ein­ge­rich­te­te Pra­xis im Her­zen von Wies­ba­den ist bekannt für ihre dia­gnos­ti­sche und manu­el­le Kom­pe­tenz.

In freund­li­cher Atmo­sphä­re ste­hen Ihnen hoch­qua­li­fi­zier­te und moti­vier­te Mit­ar­bei­ter zur Ver­fü­gung.

Wir möch­ten Ihre Gesund­heit durch indi­vi­du­ell und opti­mal abge­stimm­te The­ra­pien för­dern und ver­bes­sern.

Von Säug­lin­gen und Kin­dern bis zu alten Men­schen mit Ihren spe­zi­el­len Pro­ble­men, neh­men wir alle Beschwer­den und Bedürf­nis­se ernst.

Physiotherapie und Krankengymnastik - Susanne Löffler

Gesund­heit ist nicht alles, aber ohne Gesund­heit ist alles nichts.

Arthur Scho­pen­hau­er (1788–1860)

Pra­xis Susan­ne Löff­ler: Bei uns sind Sie in guten Hän­den!

Ob Sie vom Arzt Phy­sio­the­ra­pie ver­schrie­ben bekom­men haben, end­lich etwas gegen Ihre Rücken­schmer­zen unter­neh­men wol­len oder mit einer Mas­sa­ge den Stress des All­tags hin­ter sich las­sen möch­ten – wir bie­ten Ihnen ein brei­tes Spek­trum moder­ner phy­sio­the­ra­peu­ti­scher Leis­tun­gen.

Bei uns befin­den Sie sich in guten, pro­fes­sio­nel­len Hän­den.
Sie als Mensch ste­hen im Mit­tel­punkt unse­res Han­delns.

Unse­re Pra­xis ist voll digi­ta­li­siert und unse­re freund­li­chen Emp­fangs­mit­ar­bei­te­rin­nen ste­hen Ihnen ger­ne für Ter­min­ab­spra­chen oder ande­re Fra­gen zur Ver­fü­gung.

Soll­ten Sie nicht in unse­re Pra­xis kom­men kön­nen, betreu­en wir Sie auch zuhau­se.

  • Bit­te brin­gen Sie zu den Behand­lun­gen ein mit­tel­gro­ßes Hand­tuch mit!
Susanne Löffler bei der Arbeit - Inhaberin der Physiotherapiepraxis in Wiesbaden

Häu­fig gestell­te Fra­gen zu unse­rer Pra­xis: FAQ

In der Regel ist es so, dass ein Teil der Kos­ten für Phy­sio­the­ra­pie und Kran­ken­gym­nas­tik von den gesetz­lich ver­si­cher­ten Pati­en­ten selbst bezahlt wer­den muss. Hier­für muss der Pati­ent voll­jäh­rig sein und über kei­ne ent­spre­chen­de Zuzah­lungs­be­frei­ung ver­fü­gen.

Gemäß Sozi­al­ge­setz­buch V müs­sen gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­te Per­so­nen 10 Euro pro Rezept, sowie 10 % der Behand­lungs­kos­ten selbst über­neh­men.

Um gesetz­lich ver­si­cher­te Pati­en­ten jedoch finan­zi­ell nicht zu über­las­ten, hat der Gesetz­ge­ber eine Belas­tungs­frei­gren­ze pro Jahr fest­ge­legt. Die­se besagt, dass die Sum­me aller Zuzah­lun­gen maxi­mal 2 % des Brut­to­haus­halts­ein­kom­mens eines Erwach­se­nen betra­gen darf. Hier­zu zäh­len alle Zuzah­lun­gen für Arz­nei- und Heil­mit­tel, Zuzah­lun­gen für Kran­ken­fahr­ten oder Kran­ken­haus­be­hand­lun­gen sowie für die häus­li­che Kran­ken­pfle­ge.

Wenn Sie in phy­sio­the­ra­peu­ti­scher Behand­lung sind und einen Ter­min nicht wahr­neh­men kön­nen, ist es wich­tig, dass Sie die­sen so recht­zei­tig wie mög­lich tele­fo­nisch absa­gen.

Es gibt damit ande­ren Pati­en­ten die Chan­ce, einen frü­he­ren Ter­min zu bekom­men. Pati­en­ten mit aku­ten Schmer­zen oder nach einer OP freu­en sich sehr über einen Ter­min.

In der Regel soll­ten Ter­mi­ne min­des­tens 24 Stun­den vor­her abge­sagt wer­den, denn der Aus­fall des Ter­mins wird vor­erst nicht ver­gü­tet.

Kön­nen Sie einen Ter­min zur Behand­lung nicht ein­hal­ten, so sagen Sie die­sen bit­te recht­zei­tig und so zeit­nah wie mög­lich tele­fo­nisch ab unter 0611 400340.

Es kommt immer wie­der vor, dass Rezep­te für Phy­sio­the­ra­pie von den Kran­ken­kas­sen nicht akzep­tiert wer­den, weil die Behand­lung ent­we­der zu spät begon­nen hat oder zu lan­ge unter­bro­chen wur­de. Für die Phy­sio­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung gel­ten bestimm­te Fris­ten. Die­se sind in den Rah­men­ver­trä­gen zwi­schen den Ver­bän­den und den Kran­ken­kas­sen gere­gelt. Hier unter­schei­det sich jedoch, bei wel­cher Kran­ken­kas­se Sie ver­si­chert sind bzw. in wel­chem Bun­des­land Sie leben.

All­ge­mein gilt, dass Sie eine Behand­lung ohne Anga­be von Grün­den bis zu 14 Tage unter­bre­chen kön­nen. Es wird hier aber gera­ten, spä­tes­tens am 14. Tag die Behand­lung wie­der auf­zu­neh­men, da es bereits ab dem 15. Tag zu Pro­ble­men mit der Kran­ken­kas­se kom­men kann.

Wur­de eine Behand­lung ohne Anga­be trif­ti­ger Grün­de für einen län­ge­ren Zeit­raum unter­bro­chen, folgt in der Regel eine Abset­zung aller fol­gen­den Behand­lun­gen.

Grün­de, bei denen eine län­ge­re Unter­bre­chung mög­lich ist, kön­nen sein:

  • Urlaubs­be­ding­te Abwe­sen­heit Ihres The­ra­peu­ten oder von Ihnen selbst.
  • Die Unter­bre­chung ist the­ra­peu­tisch indi­ziert und mit Ihrem Arzt abge­stimmt.
  • Sie oder Ihr The­ra­peut sind erkrankt und eine Behand­lung kann des­halb nicht durch­ge­führt wer­den.